Künstliche Intelligenz wirft für Unternehmen eine Vielzahl konkreter Rechtsfragen auf: Dürfen Unternehmens-, Kunden- oder Personendaten in KI-Tools eingegeben oder für KI-Prozesse genutzt werden? Welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten beim Einsatz von Chatbots oder KI-generierten Inhalten? Wer trägt das Risiko fehlerhafter Outputs? Und welche rechtlichen Anforderungen gelten, wenn Unternehmen KI-Systeme entwickeln, einkaufen, integrieren oder im eigenen Betrieb einsetzen?
Der EU AI Act ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit und erfasst insbesondere Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme bzw. KI-Modelle. Für Unternehmen ist dabei wichtig, dass die Verordnung nicht einheitlich, sondern stufenweise gilt: Seit dem 1. August 2024 ist sie in Kraft; die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die allgemeinen Regelungen gelten seit dem 2. Februar 2025, die Vorschriften für General-Purpose-AI-Modelle seit dem 2. August 2025, die Verordnung im Übrigen grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Je nach Einsatzbereich können zudem Transparenzpflichten bestehen, etwa bei bestimmten Chatbot-Anwendungen.
Als Rechtsanwalt berate ich Sie bei der rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI-Systemen, bei der Einordnung nach dem EU AI Act, bei datenschutzrechtlichen Fragen, bei der vertraglichen Gestaltung mit KI-Anbietern sowie bei Fragen zu Trainingsdaten, KI-Outputs, interner Governance und Haftungsrisiken.