Anwalt für IT-Recht
Anwalt für IT-Recht
Heval Mienert Anwalt IT Recht Berlin Portrait

Anwalt für IT-Recht

Rechtsberatung für Unternehmen, Startups und Entwickler zu IT-Verträgen, SaaS, Datenschutz, KI-Recht, E-Commerce und IT-Projekten – in Berlin und bundesweit.

Was ist IT-Recht?

Das IT-Recht umfasst die rechtliche Gestaltung und Absicherung von Software, IT-Projekten, Online-Shops, Plattformen, SaaS- und Cloud-Diensten sowie sonstigen digitalen Angeboten. Dazu gehören insbesondere
  • die Erstellung und Prüfung von AGB, Datenschutzerklärungen, Impressen und Nutzungsrichtlinien,
  • die Gestaltung und Verhandlung von Softwareerstellungs‒, Lizenz‒, Wartungs‒ und IT‒Projektverträgen einschließlich Regelungen zu Nutzungsrechten, Haftung, Service Levels, Mitwirkungspflichten und Gewährleistung,
  • die rechtssichere Umsetzung von E‒Commerce‒Angeboten mit Widerrufsbelehrung, Fernabsatzrecht und Bestellprozess.
  • datenschutzrechtliche Anforderungen an Websites und digitale Prozesse einschließlich DSGVO‒Compliance, Verarbeitungsverzeichnissen und Datenschutzkonzepten,
  • rechtliche Fragen zu SaaS‒Modellen, Cloud‒Diensten, KI‒Tools wie ChatGPT, Claude oder Copilot sowie zum EU AI Act, zu Trainingsdaten und KI‒Outputs,
  • ferner Domainrecht und Domainstreitigkeiten sowie
  • die Verbindung von Domainrecht und Markenrecht im Internet.

Leistungen im IT-Recht

Als Rechtsanwalt für IT-Recht begleite ich Unternehmen, Startups und Entwickler in allen rechtlichen Fragen rund um Technologie, Software und digitale Geschäftsmodelle. Sie möchten einen IT-Vertrag prüfen lassen, rechtssichere AGB und weitere Rechtstexte erstellen oder sich bei einem laufenden IT-Projekt rechtlich absichern? Ich unterstütze Sie dabei – von der ersten rechtlichen Einschätzung über die Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Vertragsverhandlung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

AGB & Rechtstexte

Erstellung und Prüfung rechtssicherer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Impressen, Nutzungsbedingungen und weiterer Rechtstexte für Online‒Shops, Plattformen, Websites und SaaS‒Produkte.

Software- & IT-Verträge

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Softwareerstellungs‒, Lizenz‒, Wartungs‒ und IT‒Projektverträgen. Klare Regelungen zu Nutzungsrechten, Haftung, Gewährleistung und Service‒Level‒Agreements (SLA).

SaaS & Cloud-Dienste

Rechtliche Begleitung von SaaS‒Anbietern und Cloud‒Dienstleistern bei der Gestaltung von Nutzungsbedingungen, Lizenzmodellen, Leistungsbeschreibungen und Datenschutzkonzepten.

E-Commerce & Online-Recht

Rechtliche Absicherung von Online‒Shops und digitalen Vertriebsmodellen, insbesondere durch AGB, Widerrufsbelehrungen, Fernabsatzrecht, Abmahnschutz und die rechtskonforme Gestaltung des Bestellprozesses.

IT-Compliance & Datenschutz

Beratung zur DSGVO‒konformen Gestaltung von Websites, digitalen Prozessen und datengetriebenen Anwendungen. Unterstützung bei Verarbeitungsverzeichnissen, Datenschutzkonzepten und der rechtlichen Absicherung digitaler Abläufe.

KI-Recht & EU AI Act

Beratung zum Einsatz von KI‒Tools wie ChatGPT, Claude, DALL‒E oder Copilot. Unterstützung bei der Umsetzung des EU AI Act sowie bei Fragen zur Datennutzung, zu Trainingsdaten und KI‒Outputs.

Domainrecht & Domainstreit

Rechtliche Beratung bei Domainstreitigkeiten, der unberechtigten Nutzung von Domains sowie an der Schnittstelle von Domainrecht, Kennzeichenrecht und Markenrecht im Internet.

IT-Outsourcing & IT-Projekte

Rechtliche Begleitung von IT‒Outsourcing‒Projekten und komplexen IT‒Projekten. Klare Vertragsgestaltung zu Haftung, Nutzungsrechten, Mitwirkungspflichten, Leistungsumfang und Gewährleistung.

KI-Recht und EU AI Act

Typische Fragen im KI-Recht

Darf ich Kundendaten oder interne Unternehmensdaten in ein KI-Tool eingeben? Welche Pflichten gelten für mein Unternehmen nach dem EU AI Act? Muss KI-generierter Inhalt gekennzeichnet werden? Wer haftet für fehlerhafte oder rechtswidrige KI-Outputs? Welche Regelungen sollte ein Vertrag mit einem KI-Anbieter enthalten?
Künstliche Intelligenz wirft für Unternehmen eine Vielzahl konkreter Rechtsfragen auf: Dürfen Unternehmens-, Kunden- oder Personendaten in KI-Tools eingegeben oder für KI-Prozesse genutzt werden? Welche Transparenz- und Kennzeichnungspflichten gelten beim Einsatz von Chatbots oder KI-generierten Inhalten? Wer trägt das Risiko fehlerhafter Outputs? Und welche rechtlichen Anforderungen gelten, wenn Unternehmen KI-Systeme entwickeln, einkaufen, integrieren oder im eigenen Betrieb einsetzen?
Der EU AI Act ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit und erfasst insbesondere Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme bzw. KI-Modelle. Für Unternehmen ist dabei wichtig, dass die Verordnung nicht einheitlich, sondern stufenweise gilt: Seit dem 1. August 2024 ist sie in Kraft; die Verbote bestimmter KI-Praktiken und die allgemeinen Regelungen gelten seit dem 2. Februar 2025, die Vorschriften für General-Purpose-AI-Modelle seit dem 2. August 2025, die Verordnung im Übrigen grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Je nach Einsatzbereich können zudem Transparenzpflichten bestehen, etwa bei bestimmten Chatbot-Anwendungen.
Als Rechtsanwalt berate ich Sie bei der rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI-Systemen, bei der Einordnung nach dem EU AI Act, bei datenschutzrechtlichen Fragen, bei der vertraglichen Gestaltung mit KI-Anbietern sowie bei Fragen zu Trainingsdaten, KI-Outputs, interner Governance und Haftungsrisiken.

Warum ein spezialisierter Anwalt für IT-Recht?

IT-Recht ist ein spezialisiertes Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Vertragsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und technischer Praxis. Wer Unternehmen, Startups und Entwickler im IT-Recht berät, muss nicht nur die rechtlichen Vorgaben kennen, sondern auch verstehen, wie Software, SaaS-Modelle, Online-Shops, Plattformen und KI-Anwendungen in der Praxis funktionieren.
Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung hilft dabei, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Verträge praxistauglich zu gestalten und Konflikte außergerichtlich oder gerichtlich rechtssicher zu lösen.
IT-Vertragsrecht
IT-Verträge, Softwarelizenzverträge, Wartungsverträge und IT-Projektverträge enthalten regelmäßig komplexe Regelungen zu Nutzungsrechten, Haftung, Gewährleistung, Service Levels, Mitwirkungspflichten und Leistungsumfang. Unklare Vertragsklauseln führen gerade bei laufenden Projekten oder gescheiterten Implementierungen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken.
SaaS & Cloud-Dienste
SaaS-Angebote und Cloud-Dienste erfordern eine rechtssichere Gestaltung von Nutzungsbedingungen, Lizenzmodellen, Leistungsbeschreibungen, Datenschutzregelungen und Verantwortlichkeiten. Gerade bei digitalen Services mit fortlaufender Leistungserbringung kommt es auf präzise Vertragsstrukturen und klare Regelungen zur Datenverarbeitung an. Eine frühzeitige rechtliche Begleitung schützt alle Beteiligten.
Datenschutzrecht & IT-Compliance
Datenschutzrechtliche Fehler bei Websites, digitalen Prozessen und datengetriebenen Anwendungen können zu Bußgeldern, Abmahnungen und Reputationsschäden führen. Datenschutzrecht und IT-Compliance sollten deshalb von Anfang an mitgedacht werden, etwa bei Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnissen, internen Prozessen und der rechtssicheren Gestaltung digitaler Angebote.
KI-Recht & EU AI Act
Der Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Copilot wirft neue rechtliche Fragen zur Datennutzung, zu Trainingsdaten, KI-Outputs, Transparenzpflichten, Haftungsrisiken und zur Vertragsgestaltung mit KI-Anbietern auf. Mit dem EU AI Act ist zudem ein zusätzlicher regulatorischer Rahmen entstanden, den Unternehmen bei Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI-Systemen berücksichtigen müssen.
E-Commerce & Online-Recht
Online-Shops, Plattformen und digitale Vertriebsmodelle müssen rechtssicher gestaltet werden. Fehler bei AGB, Widerrufsbelehrung, Fernabsatzrecht, Informationspflichten oder Bestellprozessen führen schnell zu Abmahnungen und rechtlichen Auseinandersetzungen.
Technisches Verständnis
Gute IT-Rechtsberatung setzt nicht nur juristische Präzision, sondern auch ein Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge voraus. Im Streitfall geht es zudem nicht nur um die Gestaltung von Verträgen, sondern auch um die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Als spezialisierter Rechtsanwalt verbinde ich juristische Expertise mit technologischem Wissen.

IT-Vertrag prüfen lassen oder Beratung vereinbaren?

Ich berate Sie schnell und unkompliziert zu IT-Verträgen, SaaS, Datenschutz, KI-Recht, E-Commerce und weiteren Fragen des IT-Rechts – per Telefon, E-Mail, Videoberatung oder persönlich in Berlin. Schildern Sie mir Ihr Anliegen unverbindlich, und ich melde mich zeitnah bei Ihnen.
Heval Mienert – Ihr Rechtsanwalt für IT-Recht
Heval Mienert Anwalt IT Recht Berlin schwarz weiß
Heval Mienert studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Während seiner anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg promovierte er zum Thema „Geolokalisation – Geoblocking und Geotargeting zur Lösung markenrechtlicher Konflikte im Internet".
Er absolvierte sein Referendariat am Kammergericht Berlin – mit Stationen im Bundeskanzleramt (Grundsatzfragen der Digitalpolitik) und bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in New York. Vor der Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Mienert war Heval Mienert als Rechtsanwalt im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Morrison & Foerster LLP tätig. Dort beriet er internationale Unternehmen aus der Technologie- und Medienbranche vor allem zu Fragen des IT-Rechts und allgemeinen Vertragsrechts.
Heute berät er Mandanten zu IT-Recht, Medienrecht, Blockchain-Technologie und gewerblichem Rechtsschutz. Zudem ist er Lehrbeauftragter für gewerblichen Rechtsschutz im Masterstudiengang „European Film Business and Law“, den das Erich Pommer Institut in Kooperation mit der Filmuniversität Babelsberg und der Universität Potsdam anbietet.

Rechtsfrage im IT-Recht in Berlin?

Wir helfen gern.

Rechtsanwalt Heval Mienert
Schildern Sie uns Ihr Anliegen unverbindlich persönlich in Berlin, per Telefon, E‒Mail oder Videoberatung. Wir melden uns zeitnah.

Häufige Fragen zum IT-Recht (FAQ)

Was macht ein Anwalt für IT-Recht?
Ein Anwalt für IT-Recht berät Unternehmen, Startups, Entwickler und Plattformbetreiber bei rechtlichen Fragen rund um Software, IT-Verträge, SaaS, Cloud-Dienste, Datenschutz, E-Commerce, Domainrecht und KI-Recht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, AGB und Rechtstexten, die rechtliche Absicherung digitaler Angebote sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei IT-rechtlichen Streitigkeiten.
Was fällt unter IT-Recht?
Das IT-Recht umfasst die rechtliche Gestaltung und Absicherung von Software, IT-Projekten, Online-Shops, Plattformen, SaaS- und Cloud-Diensten sowie weiteren digitalen Angeboten. Dazu gehören insbesondere AGB und Rechtstexte, Softwarelizenz- und IT-Projektverträge, E-Commerce, Datenschutz und IT-Compliance, Domainrecht sowie rechtliche Fragen beim Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT, Claude oder Copilot.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im IT-Recht?
Die Kosten einer Erstberatung richten sich nach dem konkreten Anliegen, dem Umfang der Prüfung und den gesetzlichen Vorgaben. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern beträgt die gesetzliche Erstberatungsgebühr grundsätzlich maximal 190,00 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Bei Unternehmen hängt die Vergütung häufig vom Beratungsumfang und der Art des Mandats ab. Im Rahmen der unverbindlichen Kontaktaufnahme kläre ich gerne, welche Kosten im konkreten Fall zu erwarten sind.
Brauche ich als Startup einen Anwalt für IT-Recht?
Gerade für Startups ist eine frühzeitige rechtliche Begleitung besonders wichtig. Fehlerhafte AGB, unklare Softwareverträge oder datenschutzrechtliche Mängel können später teuer werden – sowohl durch Abmahnungen als auch durch Streitigkeiten mit Kunden oder Investoren. Eine IT-Recht-Beratung für Startups sollte idealerweise schon vor dem Launch beginnen, damit rechtliche Risiken gar nicht erst entstehen.
Was ist der EU AI Act und wen betrifft er?
Der EU AI Act ist die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz. Sie gilt für bestimmte Unternehmen, die KI-Systeme oder General-Purpose-AI-Modelle entwickeln, in Verkehr bringen, in Betrieb nehmen oder nutzen. Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und gilt stufenweise; zentrale Teile gelten seit dem 2. Februar 2025, weitere Vorschriften seit dem 2. August 2025 und im Übrigen grundsätzlich seit dem 2. August 2026. Welche Pflichten konkret bestehen, hängt insbesondere vom jeweiligen KI-System, seiner Funktion und seiner Einordnung ab.