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Anwalt für Influencer Marketing

Heval Mienert Anwalt IT Recht Berlin Portrait
Rechtsberatung für Influencer, Agenturen und Unternehmen zu Influencer-Verträgen, Werbekennzeichnung, Compliance und Abmahnungen – bundesweit.

Was ist Influencer Marketing rechtlich?

Influencer Marketing ist heute für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer Marketingstrategie. Gleichzeitig haben Gerichte und Aufsichtsbehörden die rechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren erheblich konkretisiert. Wer als Influencer, Agentur oder Unternehmen in diesem Bereich tätig ist, bewegt sich in einem komplexen rechtlichen Umfeld. Influencer-Marketing ist dabei kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern ein praxisrelevanter Schwerpunkt an der Schnittstelle von Medienrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht.
Die rechtliche Verantwortung liegt nicht allein beim Influencer. Je nach Kampagnenstruktur und konkreter Einbindung können auch Unternehmen und Agenturen wettbewerbsrechtlich oder medienrechtlich in die Pflicht genommen werden. Klare Verträge, Freigabeprozesse und Compliance-Vorgaben sind deshalb auf allen Seiten wichtig.
Dazu gehören insbesondere:
  • Gestaltung und Prüfung von Influencer-Verträgen und Rahmenvereinbarungen
  • Beratung zur Werbekennzeichnung nach UWG, MStV und DDG
  • Compliance-Checks für Kampagnen und Inhalte
  • Haftungsfragen für Influencer, Agenturen und werbende Unternehmen
  • Abwehr und Durchsetzung von Abmahnungen im Influencer-Bereich

Leistungen im Medienrecht rund um Influencer-Marketing

Als Rechtsanwalt für Medienrecht berate ich beide Seiten: Unternehmen und Agenturen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Kampagnen sowie Influencer und Creator bei Vertragsverhandlungen, Compliance-Fragen und der Abwehr von Abmahnungen.

Influencer-Verträge

Gestaltung und Prüfung von Influencer Kooperationsverträgen, Rahmenvereinbarungen und Einzelbuchungen. Klare Regelungen zu Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungsrechten, Kennzeichnungspflichten, Haftung und Freistellung.

Werbekennzeichnung & Compliance

Beratung zur rechtskonformen Umsetzung von Influencer‒Kampagnen. Beratung zur korrekten Werbekennzeichnung je nach Format und Angebot insbesondere nach UWG, MStV und DDG. Compliance‒Checks für Kampagnen und Inhalte vor Veröffentlichung.

Beratung für Agenturen

Rechtliche Begleitung von Agenturen bei der Gestaltung ihrer Kampagnenstrukturen, Mandatsverhältnisse und Verträge mit Influencern und werbenden Unternehmen. Freistellungsklauseln und Haftungsabgrenzung.

Affiliate-Marketing & Rabattcodes

Beratung zur rechtskonformen Gestaltung von Affiliate‒Programmen und Rabattcode‒Kooperationen. Kennzeichnungspflichten bei Provisionsmodellen und die korrekte Offenlegung gegenüber der Zielgruppe.

Abmahnungen im Influencer-Bereich

Begleitung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Werbekennzeichnung. Prüfung, Bewertung und Beratung zur weiteren Vorgehensweise ob zur modifizierten Unterlassungserklärung oder zur Abwehr der Ansprüche.

Social Media & Plattformrecht

Rechtliche Begleitung bei der Gestaltung von Social‒Media‒Präsenzen, bei Account‒Sperren sowie bei Fragen zur Haftung für Inhalte und zur Moderation von Kommentaren auf Instagram, TikTok, YouTube und weiteren Plattformen.

Werbekennzeichnung & Compliance

Die Pflicht zur Werbekennzeichnung ist das zentrale rechtliche Thema im Influencer Marketing. Werbliche Inhalte müssen klar als solche erkennbar sein. Ob und wie zu kennzeichnen ist, hängt insbesondere davon ab, ob eine Gegenleistung vorliegt und in welchem Format der Inhalt veröffentlicht wird. Das deutsche Recht verpflichtet Influencer zur klaren Kennzeichnung von Werbebeiträgen. Die Anforderungen finden sich verstreut in verschiedenen Gesetzen: im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Medienstaatsvertrag (MStV) und im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
Typische Fragen zur Werbekennzeichnung
Mit diesen Fragen kommen Mandanten zu mir:
  • Muss jeder gesponserte Post als Werbung gekennzeichnet werden?
  • Reicht „ad" oder „sponsored" – oder muss es „Werbung" heißen?
  • Haftet unser Unternehmen, wenn der Influencer die Kennzeichnung vergisst?
  • Wie sichere ich meine Agentur vertraglich gegen Kennzeichnungsverstöße ab?
  • Was tun bei einer Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung?
Als Rechtsanwalt für Medienrecht berate ich Sie zu allen Fragen der Werbekennzeichnung – per Telefon- und Videoberatung oder persönlich in Berlin.
Die rechtliche Verantwortung liegt nicht nur beim veröffentlichenden Influencer. Je nach Kampagnenstruktur können auch Unternehmen und Agenturen als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Klare Vertragsregelungen zu Kennzeichnungspflichten, Freigabeprozessen und Freistellungsklauseln sind deshalb für alle Beteiligten wichtig.

Warum ein spezialisierter Anwalt für Influencer Marketing?

Influencer Marketing verbindet Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht und Datenschutzrecht. Die rechtlichen Anforderungen entwickeln sich schnell weiter, und Verstöße werden von Behörden und Wettbewerbern konsequent verfolgt.
Beratung für beide Seiten
Ich berate Influencer und Creator genauso wie Unternehmen und Agenturen. So entstehen Verträge und Kampagnenstrukturen, die für alle Beteiligten rechtssicher sind.
Kennzeichnungspflichten im Blick
Die Anforderungen an die Werbekennzeichnung entwickeln sich ständig weiter. Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnung führt schnell zu Abmahnungen oder behördlichen Verfahren. Ich helfe, diese Risiken zu vermeiden.
Praxisnahe Vertragsgestaltung
Influencer-Verträge müssen nicht nur juristisch korrekt, sondern auch praxistauglich sein. Klare Regelungen zu Nutzungsrechten, Vergütung, Haftung und Compliance schützen alle Beteiligten und vermeiden Streitigkeiten.
Schnelle Reaktion bei Abmahnungen
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Influencer-Bereich sind oft zeitkritisch. Eine spezialisierte anwaltliche Begleitung ermöglicht eine schnelle, fundierte Reaktion – ob zur Abwehr unberechtigter Ansprüche oder zur eigenen Rechtsdurchsetzung.
Bundesweite Beratung
Ich berate Mandanten aus Berlin und bundesweit, per Telefon- und Videoberatung oder persönlich. So erhalten Sie rechtliche Unterstützung schnell und unkompliziert, wo immer Sie tätig sind.
Heval Mienert – Rechtsanwalt für Influencer Marketing
Heval Mienert Anwalt IT Recht Berlin schwarz weiß
Heval Mienert studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht‒Karls‒Universität in Heidelberg. Während seiner anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Würzburg promovierte er zum Thema „Geolokalisation Geoblocking und Geotargeting zur Lösung markenrechtlicher Konflikte im Internet".
Er absolvierte sein Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen im Bundeskanzleramt (Grundsatzfragen der Digitalpolitik) und bei einer internationalen Wirtschaftskanzlei in New York. Vor der Gründung der Rechtsanwaltskanzlei Mienert war Heval Mienert als Rechtsanwalt im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Morrison & Foerster LLP tätig. Dort beriet er internationale Unternehmen aus der Technologie‒ und Medienbranche vor allem zu Fragen des IT‒Rechts, Medienrechts und allgemeinen Vertragsrechts.
Heute berät er Mandanten zu IT‒Recht, Medienrecht, Blockchain‒Technologie und gewerblichem Rechtsschutz. Zudem ist er Lehrbeauftragter für gewerblichen Rechtsschutz im Masterstudiengang „European Film Business and Law", den das Erich Pommer Institut in Kooperation mit der Filmuniversität Babelsberg und der Universität Potsdam anbietet.

Rechtsfrage im Influencer Marketing?

Rechtsanwalt Heval Mienert
Ich berate Sie schnell und unkompliziert zu Influencer‒Verträgen, Werbekennzeichnung, Compliance und Abmahnungen per Telefon‒ und Videoberatung oder persönlich in Berlin. Schildern Sie mir Ihr Anliegen unverbindlich.

Häufige Fragen zum Influencer Marketing (FAQ)

Muss jeder gesponserte Post als Werbung gekennzeichnet werden?
Reicht „ad" oder „sponsored" als Kennzeichnung?
Haftet unser Unternehmen, wenn der Influencer die Kennzeichnung vergisst?
Was muss ein rechtssicherer Influencer-Vertrag enthalten?
Ich habe eine Abmahnung wegen fehlender Werbekennzeichnung erhalten – was tun?
Gelten für Affiliate-Links besondere Kennzeichnungspflichten?
Beraten Sie nur Influencer oder auch Unternehmen und Agenturen?