Software-as-a-Service-Verträge in Deutschland
Was Sie zur Kennzeichnungspflicht wissen müssen
Software-as-a-Service – kurz SaaS – ist aus dem digitalen Geschäftsverkehr kaum noch wegzudenken. Unternehmen nutzen cloudbasierte Software für CRM, Buchhaltung, HR, Projektmanagement, Kommunikation, KI-Anwendungen oder branchenspezifische Speziallösungen.
Rechtlich sind SaaS-Verträge jedoch anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick scheint. Es geht nicht nur um eine „Lizenz“ oder eine monatliche Nutzungsgebühr. Entscheidend ist vielmehr, dass Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Datenschutz, Nutzungsrechte, Preise, Haftung und Vertragsende sauber geregelt sind.
Besonders wichtig: Auch im B2B‒Bereich unterliegen standardisierte SaaS-Verträge regelmäßig dem deutschen AGB-Recht. Vertragsklauseln können daher unwirksam sein, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen – etwa bei zu weitgehenden Haftungsausschlüssen, einseitigen Leistungsänderungen oder unklaren Regelungen zur Verfügbarkeit.